Tagungsgebühr (Teilnahme vor Ort): 265,- Euro
Ermäßigte Tagungsgebühr (Teilnahme vor Ort): 150,- Euro(nur für Angehörige von Bildungseinrichtungen: Studierende und hauptberufliche Dienstnehmer:innen in Lehre und/oder Forschung)
Kostenlose Teilnahme (Unified Patent Court Session, ab 16 Uhr)
Teilnahmebedingungen
Die Tagungsgebühr beinhaltet sämtliche Tagungsunterlagen, die Pausenverpflegung und das Mittagagessen. Die Tagungsgebühr ist umsatzsteuerfrei und wird mit verbindlicher Buchung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs gilt eine Mahngebühr von 30,- Euro pro Mahnung als vereinbart. Angehörige von Bildungseinrichtungen (Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten), die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder an diesen Einrichtungen hauptberuflich unterrichten, lehren und/oder forschen, können die ermäßigte Tagungsgebühr in Anspruch nehmen. Auf Aufforderung ist ein schriftlicher Nachweis an den Veranstalter zu übermitteln. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung erworbener Tickets ist nicht möglich und die gesamte Gebühr ist zu entrichten. Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung via Ticketshop auf eine/n Ersatzteilnehmer:in übertragen. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen und – insbesondere bei Unterschreiten der Mindestteilnehmeranzahl – auch die Absage der Veranstaltung vor. Im Fall der Absage der Veranstaltung wird die volle Tagungsgebühr refundiert. Sollte aus Sicherheitsgründen (COVID-19) die Tagung nicht in physischer Präsenz durchführbar sein, findet sie als reine Onlinekonferenz statt. Als Gerichtsstand wird 1010 Wien vereinbart.
VERTRAGSPARTNER: FTR – Forschungsverein für Technikrecht, p.A. Zentrum für Geistiges Eigentum, Medien- und Innovationsrecht, Universität für Weiterbildung Krems, Dr. Karl Dorrek-Strasse 30, 3500 Krems
DATENSCHUTZ: Der Veranstalter achtet Ihr Grundrecht auf Datenschutz. Die Daten der Teilnehmer:innen werden durch den Veranstalter für Zwecke der Abrechnung und der Tagungsdurchführung elektronisch verarbeitet sowie nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, soweit es sich dabei nicht um Dienstleister:innen im Auftrag des Veranstalters handelt, erfolgt nicht. Davon unberührt bleibt die Offenlegung von Daten aufgrund zwingender gesetzlicher Verpflichtungen (zB Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden). Für Rückfragen und Anliegen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten stehen wir Ihnen via E-Mail an hq@technikrecht.at gerne zur Verfügung.